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   OVG Berlin-Brandenburg, 28.10.2014 - 6 K 85.14   

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https://dejure.org/2014,83268
OVG Berlin-Brandenburg, 28.10.2014 - 6 K 85.14 (https://dejure.org/2014,83268)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28.10.2014 - 6 K 85.14 (https://dejure.org/2014,83268)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28. Oktober 2014 - 6 K 85.14 (https://dejure.org/2014,83268)
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Volltextveröffentlichung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 33 Abs 8 RVG, § 56 Abs 2 RVG, Nr 3100 RVG-VV, Nr 7002 RVG-VV
    Erinnerung; Beschwerde; Verfahrensgebühr; Post- und Telekommunika-tionsdienstleistungspauchale; Prozesskostenhilfe; Festsetzung der Vergütung für das Klageverfahren; mehrere Kläger; Vergütungsanspruch des beigeordneten Rechtsanwalts; (faktische) Verbindung durch ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.02.2008 - I ZR 142/06

    Aufhebung der Beiordnung eines Rechtsanwalts wegen Störung des

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.10.2014 - 6 K 85.14
    Der Vergütungsanspruch gilt daher für alle nach der Beiordnung verwirklichten Gebührentatbestände, auch wenn diese bereits vor der Beiordnung erfüllt waren (Senatsbeschluss vom 15. August 2014 - OVG 6 K 70.14 - unter Berufung auf BGH, Beschluss vom 21. Februar 2008 - I ZR 142/06 -, Rn. 5 bei juris), so dass es hinsichtlich der hier streitigen Gebühren für die Erstattungsfähigkeit aus der Staatskasse nicht - wie der Erinnerungsführer meint - auf die prozessuale Situation im Zeitpunkt des Klageeingangs bei Gericht, sondern auf die prozessuale Situation im Zeitpunkt der Bewilligung der Prozesskostenhilfe bzw. der Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfegesuchs ankommt.
  • BGH, 10.10.1995 - VI ZR 396/94

    Umfang des Vergütungsanspruch des Prozesskostenhilfe-Anwalts bei rückwirkender

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.10.2014 - 6 K 85.14
    Dabei hat es zwar zutreffend angenommen, dass der Vergütungsanspruch des im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts gegenüber der Staatskasse allein diejenigen Tätigkeiten erfasst, die der Anwalt nach dem Wirksamwerden seiner Beiordnung geleistet hat, nicht aber auch etwaige Tätigkeiten aus der vorangegangenen Zeit als Wahlanwalt (BGH, Beschluss vom 10.Oktober 1995 - VI ZR 396/94 -, AGS 1997, S. 141, Rn. 5 bei juris m.w.N.).
  • BVerwG, 12.12.2001 - 9 B 72.01

    Rechtmäßigkeit einer Trennung und Aufteilung eines Klagebegehrens in in einen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.10.2014 - 6 K 85.14
    Das Verwaltungsgericht verweist insoweit auf einen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Dezember 2001 - 9 B 72.01 -, in welchem dieses ausführt, dass eine stillschweigende Trennung des Verfahrens, auf die sich die Verfahrensbeteiligten rügelos eingelassen hätten, mit einer Verfahrensrüge nicht als ermessensfehlerhaft beanstandet werden könne (Rn. 3 bei juris).
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